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   BGH, 07.03.1952 - 2 StR 52/50   

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https://dejure.org/1952,1489
BGH, 07.03.1952 - 2 StR 52/50 (https://dejure.org/1952,1489)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1952 - 2 StR 52/50 (https://dejure.org/1952,1489)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1952 - 2 StR 52/50 (https://dejure.org/1952,1489)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Diese Ansicht hat der Bundesgerichtshof, allerdings ohne Stellungnahme zum Schrifttum, bereits in den nicht veröffentlichten Urteilen vom 7. März 1952 - 2 StR 52/50 -, vom 2. Mai 1952 - 4 StR 29/50 - und vom 28. Mai 1953 4 StR 760/52 - vertreten.
  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52

    Denunziation einer kommunistischen Widerstandsgruppe durch einen V-Mann der

    Auf die in § 239 Abs. 2 und 3 StGB bezeichneten schweren Folgen der Freiheitsberaubung braucht sich der Vorsatz des Täters nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; RG JW 1937, 1328 Nr. 21; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952, 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952).
  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 444/51

    Rechtsmittel

    Bei W. und L. brauchte sich im Rahmen des § 239 Abs. 2 StGB der Vorsatz nicht auf die Festhaltung über eine Woche hinaus zu erstrecken (RGSt 61, 179 - Urteil des Senatsvom 7. März 1952, 2 StR 52/50 -), doch ist dieser Vorsatz tatsächlich festgestellt.
  • BGH, 02.05.1952 - 4 StR 29/50

    Rechtsmittel

    Rechtsbedenkenfrei hat das Schwurgericht auch die Strafe dem § 239 Abs. 2 StGB entnommen; denn hierzu genügt schon die rein äussere Folge, dass die Freiheitsentziehung mehr als eine Woche gedauert hat, ohne dass ein besonderes, hierauf gerichtetes Verschulden des Täters nachgewiesen zu werden braucht (BGH Urt v 7. März 1952 - 2 StR 52/50).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52

    Rechtsmittel

    Für die Anwendung des § 239 Abs. 2 genügte bisher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die äussere Folge, dass der Freiheitsentzug die Zeit von einer Woche überschritten hat; das Verschulden des Täters brauchte sich hierauf nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952; 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952; 2 StR 24/51 vom 16. Januar 1953).
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